2026 hat Physiotherapiepraxen zwei Botschaften gebracht: Zum Jahresbeginn stieg die Vergütung um 2,49 Prozent. Im Juli hat der Bundestag dann das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, das die Spielräume für die nächsten Jahre deutlich enger macht. Dazu kommt die TI-Pflicht im Herbst 2027. Hier findest du die Termine, ihre Folgen für den Praxisalltag und eine Checkliste.
Die wichtigsten Termine auf einen Blick
Vergütung +2,49 %in Kraft
Gilt für konventionelle und Blankoverordnungen bei allen Behandlungen ab dem 1. Januar 2026.
Blanko-Pauschale entfälltin Kraft
Nach aktuellem Stand ist die versorgungsbezogene Pauschale für Blankoverordnungen, die ab diesem Tag ausgestellt werden, nicht mehr abrechenbar. Übergangsfälle mit Verband oder Abrechnungsstelle klären.
Zuzahlung 15 € je Verordnungals Nächstes
Laut Gesetz zahlen Patienten dann 15 € statt 10 € je Verordnung. Der Anteil von 10 Prozent der Behandlungskosten bleibt, Kinder und Jugendliche unter 18 bleiben befreit.
Vergütungsbremse
Vergütungssteigerungen sind auf die Grundlohnrate begrenzt, mit einem zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt pro Jahr.
TI-Anschluss wird Pflicht
Die Frist wurde vom 1. Januar 2026 verschoben, weil sich auch die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) verzögert.
Was die Vergütungsbremse praktisch bedeutet
Das Gesetz begrenzt die jährlichen Vergütungsanstiege auf die Grundlohnrate, also die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen je GKV-Mitglied. Für 2027 bis 2029 kommt ein Abschlag von einem Prozentpunkt dazu. Personalkosten, Miete und Energie richten sich nicht nach dieser Grenze.
Was ein Prozentpunkt bedeutet, zeigt eine einfache Rechnung mit dem Branchendurchschnitt von rund 471.000 € Jahresumsatz:
Modellrechnung: Umsatz, der durch den Abschlag fehlt
Die Konsequenz ist unbequem, aber klar: Wirtschaftliche Verbesserungen müssen stärker aus der Praxis selbst kommen – aus weniger Ausfällen, weniger Nacharbeit, einem passenden Buchungsmix und weniger unsichtbarer Inhaberarbeit.
Sechs Gewinnhebel ohne zusätzliche Behandlungsstunden →
Umsatz pro Stunde sauber berechnen →
Blankoverordnung: Die Pauschale fällt weg, der Aufwand bleibt
Seit dem 30. Juli 2026 entfällt für neu ausgestellte Blankoverordnungen die versorgungsbezogene Pauschale. Für Verordnungen, die vorher ausgestellt wurden, bleibt sie nach Einschätzung des IFK abrechenbar. Wie Übergangs- und Grenzfälle konkret zu behandeln sind, klärst du am besten mit deinem Berufsverband oder deiner Abrechnungsstelle – Umsetzungshinweise können sich noch ändern. Die Verantwortung für Frequenz und Umfang der Behandlung bleibt bei der Praxis – nur die zusätzliche Vergütung dafür fehlt.
Umso wichtiger ist, dass Blanko-Fälle organisatorisch nicht mehr Zeit binden als nötig: mit eigenen Buchungsgründen, einer klaren Dokumentationslogik und festgelegten Zuständigkeiten für die Therapieplanung.
Zuzahlung 15 €: Die Rückfragen kommen bei euch an
Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Zuzahlung je Verordnung von 10 auf 15 €. Am Honorar der Praxis ändert das nichts – die Erklärung aber übernimmt sie. Jede Änderung bei Zuzahlungen erzeugt Nachfragen, Diskussionen und offene Beträge – besonders ohne dauerhaft besetzte Rezeption. Maßgeblich für die Umsetzung sind die Hinweise der Krankenkassen und deines Abrechnungszentrums.
Die neue Zuzahlung steht in Terminbestätigung und Erinnerung, bevor der erste Patient danach fragt.
Das Team hat einen kurzen, einheitlichen Satz zur Erklärung – statt jede Nachfrage individuell zu lösen.
Der Zahlungsweg ist geklärt: Wer kassiert, wie wird quittiert, wer verfolgt offene Beträge?
Die Praxissoftware ist auf den neuen Betrag umgestellt und einmal testweise geprüft.
TI-Pflicht ab Oktober 2027: jetzt planen, nicht im September 2027
Heilmittelerbringer müssen bis zum 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Die ursprüngliche Frist zum 1. Januar 2026 wurde verschoben, weil sich auch die elektronische Heilmittelverordnung verzögert. Wer bis kurz vor der Frist wartet, konkurriert mit vielen anderen Praxen um Termine bei Softwareanbietern und Technikern.
Sinnvoll ist ein ruhiger Fahrplan: mit dem Softwareanbieter klären, welche Komponenten und Ausweise ihr braucht und wie die Kosten refinanziert werden, eine verantwortliche Person im Team festlegen und schon vorab durchdenken, wer später digitale Verordnungen annimmt und prüft.
Checkliste: Was bis wann vorbereiten?
| Zeitraum | Aufgabe | Zuständig |
|---|---|---|
| Oktober–Dezember 2026 | Zuzahlungsinfo vorbereiten: Terminbestätigung, Aushang, Satz fürs Team, Zahlungsweg | Praxisleitung + Team |
| Oktober–Dezember 2026 | Verluste sichtbar machen: Ausfälle, Nacharbeit, Lücken und Inhaberzeit zwei bis vier Wochen erfassen | Inhaber |
| bis März 2027 | Blanko-Abläufe prüfen: Buchungsgründe, Dokumentation, Therapieplanung | fachliche Leitung |
| bis März 2027 | TI: Angebot vom Softwareanbieter, Ausweise und Zuständigkeit klären | benannte Person im Team |
| April–September 2027 | TI installieren, testen, Team einweisen – mit Puffer vor dem 1. Oktober | benannte Person + Anbieter |
| jährlich ab 2027 | Vergütungsabschluss gegen eigene Kostenentwicklung rechnen | Inhaber |
Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Dieser Beitrag ordnet die Änderungen aus Sicht der Praxisorganisation ein. Für Abrechnungsdetails, Vertragsfragen und die technische TI-Umsetzung sind Berufsverbände, Steuerberatung und Softwareanbieter die richtigen Ansprechpartner.
Fazit: Weniger Rückenwind heißt, das System muss besser werden
Bis 2029 wird die Vergütung die Kosten kaum überholen. Das macht die Organisation einer Praxis zu einer wirtschaftlichen Frage: Wie viel Zeit geht für Rückfragen, Ausfälle und Nacharbeit verloren – und wie viel davon hängt an dir?
Wer die Änderungen 2026 vorbereitet, erlebt 2027 als Umstellung. Wer wartet, erlebt es als Krise.
Häufige Fragen
Die Änderungen kurz beantwortet.
Gibt es 2027 ein Preismoratorium für die Physiotherapie?
Nein. Die FinanzKommission Gesundheit hatte ein einjähriges Preismoratorium vorgeschlagen. Beschlossen wurde stattdessen eine Obergrenze: Vergütungssteigerungen dürfen 2027 bis 2029 höchstens der Grundlohnrate minus einem Prozentpunkt entsprechen.
Ab wann gilt die höhere Zuzahlung?
Laut Gesetz ab dem 1. Januar 2027: 15 € je Verordnung plus 10 Prozent der Behandlungskosten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben befreit. Für die Umsetzung gelten die Hinweise der Krankenkassen und deines Abrechnungszentrums.
Bis wann muss eine Physiotherapiepraxis an die TI angeschlossen sein?
Bis zum 1. Oktober 2027. Die ursprüngliche Frist zum 1. Januar 2026 wurde verschoben.
Was passiert mit der Pauschale bei der Blankoverordnung?
Für Blankoverordnungen, die ab dem 30. Juli 2026 ausgestellt werden, entfällt die versorgungsbezogene Pauschale. Für zuvor ausgestellte Verordnungen ist sie nach aktuellem Stand weiter abrechenbar. Einzelfälle am besten mit Berufsverband oder Abrechnungsstelle klären.
Quellen
- IFK: Vergütung steigt um 2,49 Prozent (24.11.2025)
- Deutscher Bundestag: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform (10.07.2026)
- IFK: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten (30.07.2026)
- Therapeutenonline: Was das BStabG für die Physiotherapie bedeutet (Juli 2026)
- IFK: Bundestag verschiebt TI-Anbindungsfrist (06.11.2025)
- IFK: Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (02.04.2026)
- ETL ADVISION / TT-DIGI: Branchenreport Physiotherapie 2026

